Möglichkeiten des Kinderbetreuung
Um mal zu gucken, wie es andere Studentenwerke machen, haben wir auch mal in unser benachnartes Bundesland geschaut. Hier stellen wir euch kurz die Betreuung durch das Studierendenwerk Hamburg vor. Zudem wurde ein Interview mit der Leiterin der Kita Hallerstraße in Hamburg geführt. Unbedingt lesen!
Das Studentenwerk Hamburg nennt sich auch Studierendenwerk Hamburg. Es bietet unterschiedliche Angebote der Kinderbetreuung an:
Kindertagesstätte Bornstraße
Adresse: Bornstraße 2, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: Altersgemischt (18 Kinder unter 3 Jahren, 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren), außerdem eine Hortgruppe für Schulkinder (16-18 Kinder, Mo-Fr 13-16 Uhr)
Öffnungszeiten: Mo-Fr ab 7.30 Uhr
Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kita Bornstraße
Kindertagesstätte Hallerstraße
Adresse: Hallerstraße 58, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: ca. 24 Kinder unter 3 Jahren, 40-45 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren (4, 5, 6, 8 und 10 pädagogische Betreuungsstunden möglich)
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.30 – 17.30 Uhr, Fr 7.30 – 15.30 Uhr
Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kita Hallerstraße
Kinderkiste Johnsallee
Adresse: Johnsallee 68, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: flexibles Zeitkonzept, betreut werden Kinder im Alter von 18 Monaten bis 5 Jahre, einzelne Zeiträume (bis 20 Betreuungsstunden pro Woche) buchbar
Kein Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kinderkiste Johnsallee
Kita-Gutschein-System
In Hamburg gibt es ein Kita-Gutschein-System. Das heißt, will man sein Kind in einer Kita betreuen lassen, muss man beim Jugendamt seines Bezirks einen Gutschein für das gewünschte Betreuungsangebot (den Umfang der Betruung) beantragen. Dieser Gutschein garantiert der Kita die Übernahme des staatlichen Anteils der Betreuungskosten.
Danach kann man sich die Kita, in der man sein Kind unterbringen will, aussuchen und dort seinen Kita-Gutschein einlösen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf einen Kita-Platz im Umfang von 5 Stunden (incl. Mittagessen).
Sind beide Elternteile berufstätig (oder der Alleinerziehende), studieren, sind in einer Aus- oder Weiterbildung, nehmen an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, besuchen einen Sprachkurs für Migranten und Migrantinnen oder einen Integrationskurs besteht ein Anspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder von 0-14 Jahren. Der Betreuungsumfang kann dann bis zu 12 Stunden täglich betragen.
Neben dem staatlichen Anteil der Betreuunskosten müssen auch die Eltern ihren Beitrag an den Betreuungskosten zahlen. Dieser so genannte Familieneigenanteil setzt sich aus dem Elternbeitrag für die Betruung und dem Verplegungsanteil zusammen. Der Elternbeitrag ist nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt, der Verpflegungsanteil beträgt pro Kind 13 Euro monatlich und ist zu zahlen, wenn in der Kita zu Mittag gegessen wird.
Das Studentenwerk Hamburg nennt sich auch Studierendenwerk Hamburg. Es bietet unterschiedliche Angebote der Kinderbetreuung an:
Kindertagesstätte Bornstraße
Adresse: Bornstraße 2, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: Altersgemischt (18 Kinder unter 3 Jahren, 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren), außerdem eine Hortgruppe für Schulkinder (16-18 Kinder, Mo-Fr 13-16 Uhr)
Öffnungszeiten: Mo-Fr ab 7.30 Uhr
Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kita Bornstraße
Kindertagesstätte Hallerstraße
Adresse: Hallerstraße 58, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: ca. 24 Kinder unter 3 Jahren, 40-45 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren (4, 5, 6, 8 und 10 pädagogische Betreuungsstunden möglich)
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.30 – 17.30 Uhr, Fr 7.30 – 15.30 Uhr
Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kita Hallerstraße
Kinderkiste Johnsallee
Adresse: Johnsallee 68, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum)
Gruppen: flexibles Zeitkonzept, betreut werden Kinder im Alter von 18 Monaten bis 5 Jahre, einzelne Zeiträume (bis 20 Betreuungsstunden pro Woche) buchbar
Kein Kita-Gutschein erforderlich
Flyer der Kinderkiste Johnsallee
Kita-Gutschein-System
In Hamburg gibt es ein Kita-Gutschein-System. Das heißt, will man sein Kind in einer Kita betreuen lassen, muss man beim Jugendamt seines Bezirks einen Gutschein für das gewünschte Betreuungsangebot (den Umfang der Betruung) beantragen. Dieser Gutschein garantiert der Kita die Übernahme des staatlichen Anteils der Betreuungskosten.
Danach kann man sich die Kita, in der man sein Kind unterbringen will, aussuchen und dort seinen Kita-Gutschein einlösen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf einen Kita-Platz im Umfang von 5 Stunden (incl. Mittagessen).
Sind beide Elternteile berufstätig (oder der Alleinerziehende), studieren, sind in einer Aus- oder Weiterbildung, nehmen an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, besuchen einen Sprachkurs für Migranten und Migrantinnen oder einen Integrationskurs besteht ein Anspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder von 0-14 Jahren. Der Betreuungsumfang kann dann bis zu 12 Stunden täglich betragen.
Neben dem staatlichen Anteil der Betreuunskosten müssen auch die Eltern ihren Beitrag an den Betreuungskosten zahlen. Dieser so genannte Familieneigenanteil setzt sich aus dem Elternbeitrag für die Betruung und dem Verplegungsanteil zusammen. Der Elternbeitrag ist nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt, der Verpflegungsanteil beträgt pro Kind 13 Euro monatlich und ist zu zahlen, wenn in der Kita zu Mittag gegessen wird.
richter_s - 9. Dez, 16:05